Gesetzgebung
Eidgenossenschaft:
(S. bei "Eidgen. Arbeits-Gesetz").
Die neusten Anpassungen und Stellungnahmen zum Ladenöffnungsgesetz bei "parlament.ch".
Kanton Zürich:
(S. bei "Ruhetagsgesetz")
Stadt Zürich:
Hier ergibt sich seit der Eröffnung der Autobahn-Westumfahrung im Sommer 2009 das Problem, dass mit der Herabstufung aller bisherigen "Hauptverkehrsachsen" innerhalb der Stadt zu "Nebenverkehrsachsen" auch die grossen Tankstellenshops nachts und sonntags nur noch ein beschränktes Kiosk-Sortiment mit "Reisebedarf" verkaufen dürfen, so z.B. Damenstrümpfe, aber keine T-Shirts.
Kontrollen haben bisher gezeigt, dass das so nicht durchführbar ist und dementsprechend ignoriert wird.
Kanton Aargau:
Im Argumentarium der Landeskirche gegen die Abschaffung des arbeitsfreien Sonntags wird der besondere Charakter des Sonntags als Ruhetag allein vom Sabbatgebot her begründet, er wird als "7. Tag" angesprochen. Eine spezifisch neutestamentliche Begründung (Erster Tag, Auferstehungs- und Oster-Gedächtnis, Gottesdienst-Tag) fehlt.
Die Verlautbarungen kirchlicher und gewerkschaftlicher Kreise im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung über die "Sonntags"-Initiative am 27. November 05 finden sich bei "Links+Downloads".
Zu den diversen Konflikten um Ladenöffnungszeiten, Verkehrs- und Veranstaltungs-Beschränkungen vgl. auch bei "Kirchenjahr", besonders "Passionszeit - Karfreitag", "Auffahrt" und "Bettag".
Kanton Obwalden:
Auch im Kanton Obwalden schreitet die Säkularisierung voran: Die politischen Behörden (Gemeinderäte) können in Zukunft ohne Konsultation der Kirchen Fest-, Sport- und Vergnügungs-Veranstaltungen an hohen Feiertagen zulassen, was bisher nur nach Rücksprache mit den Kirchen erfolgen durfte. Insofern der Innerschweizer Urkanton katholisch geprägt ist und als konservativ gilt, ist dies ein bemerkenswertes Signal.
Deutschland:
Dort ist man mit der säkularisierenden Gesetzgebung schon einen Schritt weiter, seit die Ruhetagsgesetzgebung 2006 in die Hoheit der Bundesländer (= Kantone) gegeben wurde. Jüngstes Beispiel Berlin:
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stritten Kirchen- und Landesvertreter im Juni 2009 darüber, ob die Läden an zehn Sonntagen im Jahr geöffnet haben dürften, an sechs davon (auch den vier Adventssonntagen) zumindest von 13 - 20 Uhr.
Die Kirchen argumentierten wie bekannt: Ruhetag am siebenten Tag, Missachtung der Adventszeit als Busszeit etc..
Eine Entscheidung stand im Juli '09 noch aus.
(Quelle: FAZ vom 24.6.09)
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