Sittenmandate
Die Zürcher Sittenmandate greifen seit 1370 - und erst recht seit der Reformation - regulierend in das Leben der BürgerInnen ein - meist gefordert und gefördert von der Geistlichkeit - , um Luxus, "fremde Moden", Gefall- und Verschwendungssucht einzudämmen.
Sie umfassen Kleider-, Schmuck-, Geschenk-, und Essens-Vorschriften, definieren erlaubte Zeiten und Orte für alle Arten von Festen - und versuchen (weitgehend erfolglos), altes Brauchtum zu reglementieren.
Letzter Ausläufer war die Feiertags-Verordnung, die Kino-Besuch und Tanzveranstaltungen an hohen Feiertagen verbot - und 2001 endgültig beseitigt wurde.
(S. auch bei den Kirchenspots zu "Taufe", "Konfirmation", "Berchtoldstag" und "Totengedenken").
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