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Zürich - seit der Reformation

(Vgl. "Totengedenken - Theologie" und "Totengedenken- Brauchtum").

U.Zwingli und Zürcherisch-Reformiert: s. dort.

H.Bullinger in der "Confessio Helvetica Posterior" von 1566, wo er sich in Kap. 26 gegen die abergläubische Sorge um die Toten wendet, zugleich aber auch die Ablehnung aller christlichen Bestattung bekämpft:

"Wir missbilligen deshalb aufs schärfste die Zyniker, die die Leiber der Toten vernachlässigen oder sie völlig gleichgültig und verächtlich in eine Grube werfen, oder die niemals ein gutes Wort über die Verstorbenen sagen oder sich um ihre Hinterlassenen nicht im geringsten bekümmern."

Das Begräbnis war Sache der Laien, speziell der Zünfte; kirchlich wurde des Verstorbenen am folgenden Sonntag durch die Abkündung nach der Predigt gedacht; gebetet wurde nicht für ihn, sondern für die Hinterbliebenen.
Zünfte

Beinhäuser wurden abgeschafft, um das biblische "Zu Erde sollst du wieder werden" wörtlich zu befolgen.

Die Laien-Reden bei den Abdankungen führten zu Parteilichkeit, Eitelkeiten und "Zensuren"; die einheitliche Bestattungsformel von Antistes J.J.Breitinger (1575-1645) wollte dem Abhilfe schaffen, war aber selbst theologisch bedenklich:

"... unzweifentlich an das Ort der ewigen Seligkeit versetzt, ... des tut man sich um diese Erweisung ... herzlichen Mitleidens herzlich bedanken ... - Doch allezeit lieber in Freud als in Leid."
Breitinger

Auf den Dörfern hielten zwar von jeher die Pfarrer die Leichenreden, wurden aber auch wegen Lobrednerei kritisiert und ermahnt, sich auf die Verkündigung des evangelischen Trostes zu beschränken. 1648 wurde die Titel-Aufzählerei verboten, 1711 sogar alle persönlichen Angaben untersagt.

Trauerkleidung und Särge kamen erst nach der Reformation auf; bis 1569 wurden Arme noch ohne Sarg beerdigt.

Grabsteine und Grabmäler waren 1525 beseitigt worden; vergeblich wehrten sich die reformierten Geistlichen gegen die von den katholischen Kantonen her wieder eindringende Sitte der Grabkreuze und Grabsteine.

Bis 1850, teilweise bis 1905 wurde nur mit Verlesung der Liturgie, ohne Leichen-Predigt, beerdigt.

Staatssache wurde das Beerdigen ab 1874 (mit Einführung der Zivilstandsgesetzgebung in der neuen Bundesverfassung):
zuerich98.ch/

(In der Revision der Bundesverfassung von 1999 nicht mehr erwähnt!).

Ebenfalls ab 1874 formierten sich in Zürich die Verfechter der Feuerbestattung, die 1889 eingeführt wurde. 1897 wirken reformierte Pfarrer dabei ohne Probleme mit (94%), während die katholische Kirche sie erst 1963 erlaubt.

(Vgl. bei "Totengedenken - Bräuche").




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