Zwingli & reformiert
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Zürich (Zwingli):
Die Orgeln wurden - um der "reinen Wortverkündigung" willen - ab 1524 zum Verstummen gebracht und sukzessive auch abgebrochen:
1524 bereits in Winterthur, 1527 die Grossmünster-Orgel, die Fraumünster-Orgel von 1479/80 und die Wasserkirchen-Orgel von 1485.
Dabei ging es Zwingli (und nach ihm Bullinger) nicht um asketisches Bekämpfen von Musik, sondern um "Verstehbarkeit", "Ehrlichkeit", "Andacht" und "Verinnerlichung" gegenüber allem äusserlichen "Geschrei und Lärmen" (Art. 46 der "Schlussreden" und "Ordnung der Kirche zu Zürich"); er stützte sich vor allem auf Mt 6, 1-18 (Vom rechten Beten "im stillen Kämmerlein") und 1 Kor 13,1 (auch Luther-Übersetzung anklicken!); 14,1ff (Verständlichkeit - Liebe - Gnadengaben - Auslegung).
1598 wurde der Kirchengesang wieder eingeführt, aber ohne Orgelbegleitung, "bei Straf und Ungnad". Dafür entwickelte sich in der reformierten Kirche der mehrstimmige Gemeindegesang.
Zum Anstimmen benutzte der Vorsänger, der für den neu eingeführten Gemeindegesang anstelle eines Begleitinstruments notwendig wurde (meist der Lehrer), eine verstellbare Stimmpfeife:
Mit der Wiedereinführung der Orgeln im 19. Jhd. wurde das Vorsänger-Amt zugunsten des Organisten-Amtes (zunächst auch meist die Lehrer, in Küsnacht allerdings 1893 eine Klavierlehrerin !) wieder abgeschafft.
In Bern und Basel war man unter Einfluss von Ökolampad und Strassburg mit dem Verdikt gegenüber den Orgeln nicht ganz so rigoros:
Im Berner Münster wurde 1731 wieder eine Orgel installiert, im Basler Münster sogar schon 1561 wieder nach dem Gottesdienst "georgelt"; dort waren auch nur einige Pfeifen abhanden gekommen.
Kirchliches Orgelverbot und säkulare Verbreitung bedingten einander wohl gegenseitig:
Positive (Klein-/Hausorgeln), Portative (Tragorgeln) und vor allem Regale (Tischorgeln) waren seit der Renaissance auch in bessergestellten Zürcher Haushalten sehr beliebt und wurden vor allem von den neu gegründeten "Musikgesellschaften" angeschafft, wie die vielen Bildzeugnisse zeigen.
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