Katholisch
Römisch-katholisch:
Die "Sonntagspflicht" der Gläubigen besteht im Besuch der Heiligen Messe (Eucharistiefeier), die vom geweihten Priester zu halten ist. Die Predigt (Wortverkündigung) ist weniger betont.
Voraussetzung für den würdigen Empfang der Kommunion (nur der Hostie, die aber aufgrund der Konkomitanz-Lehre den "ganzen Leib Christi" enthält) ist die samstägliche Beichte mit Absolution.
Ruhepflicht am Sonntag wird nicht mehr ausdrücklich gefordert, von "entweihenden" Arbeiten ist aber abzusehen. Im 19. Jhd. galt Sonntagsarbeit unter Berufung auf 5.Mose 5, 12f noch als Sünde.
Da die Messfeier täglich gehalten wird (Mess-Pflicht der Priester), kommt dem Sonntag nicht die zentrale Bedeutung zu wie in den protestantischen Kirchen.
(Näheres s. bei "Abendmahl: katholisch").
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