Dass der Bettag für die ganze Eidgenossenschaft an diesem Datum, dem 24. August 1831, eingeführt worden sei, stimmt nur halb:
Vielmehr wurde er bereits am 6. März 1794 und am 8. September 1796 - angesichts der drohenden Revolution - gesamt-eidgenössisch, also in reformierten und katholischen Kantonen, gefeiert.
1832 dann einigte man sich - mit Ausnahme von Graubünden, das bis 1848 den 2. Donnerstag im November als Datum festhielt - auf den 3. Sonntag im September, wie es bis heute gilt.
Diesen Tag als Feiertag anzuordnen, ist nach wie vor Sache der kantonalen staatlichen Behörden bzw. der Landeskirchen und Bistümer.