Ab 1873 (Einführung der Zivilstands-Gesetzgebung) verzichtete dann der Grosse Rat - anders als im Aargau - auf die Herausgabe solcher Mandate und überliess dies fortan dem Kirchenrat, - der diese Tradition nach mancherlei Veränderungen und Anpassungen (ab Mitte des 19. Jhd. als "Bettagsbüchlein") inzwischen auch aufgegeben hat, bzw. jeweils kurze "Bettags-Botschaften" erlässt, die in den Gottesdiensten verlesen werden sollen.