Luther & Folgekirchen
Nach der öffentlichen und rechtlich fixierten Busse in der Alten Kirche und der Privatisierung (Einzelbusse, Ohrenbeichte) und Veräusserlichung im "Beichtinstitut" der mittelalterlichen Kirche hat Luther mit seiner an Paulus gewonnenen Rechtfertigungslehre die Busse totalisiert und verinnerlicht: "Das ganze Leben des Christen ist Busse".
Insofern geschieht grundsätzliche Beichte mit der Unser-Vater-Bitte "Vergib uns unsere Schuld". - Die Absolution ist durch das Werk Christi geschehen und wird im Glauben, durch Predigt und Sakramente vermittelt, immer neu geschenkt.
Damit fallen alle äusseren Buss-Handlungen als "fromme Werke" dahin, - keineswegs jedoch als Ausdruck dankbaren, erlösten Glaubens!
Luther und Melanchthon wollten also die Busse - und auch die Einzelbeichte - durchaus nicht aufgeben, interpretierten sie aber radikal neu als "Predigt des Evangeliums" neben Taufe und Abendmahl, durchaus als "drittes Sakrament".
Daneben trat die "Offene Schuld", das allgemeine, öffentliche Schuldbekenntnis mit zugesprochener Absolution im Gottesdienst, - vor dem Abendmahls-Empfang unabdingbar und so auch in den meisten evangelischen Gottesdienst-Abläufen bis heute vorgesehen. - Die "Offene Schuld" kennzeichnet auch die Busstags-Liturgien - ebenso wie die der übrigen im Kirchenjahr vorgesehenen Buss-Sonntage (Advents- und Passionszeit).
Damit war also die Möglichkeit eines allgemein gefeierten, staatlich gestützten - deutschen - "Buss- und Bettages" wieder eröffnet (- bis er 1995 als gesetzlicher Feiertag "abgeschafft" wurde).
Das Abendmahl wurde in den Busstags-Gottesdiensten dagegen meist nicht gefeiert!
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