Er legt grösseres Gewicht auf die Kirchenzucht als öffentliche Durchsetzung und Kontrolle der Bussgesinnung des Einzelnen. - Insofern erstaunt nicht, dass in Genf öffentliche Busstage nie abgeschafft wurden - anders als zunächst in Zürich.
(nach: RGG³ I, 1544-1553 "Bußwesen" (P.Meinhold); Tübingen 1957)