Kirchliche Regelungen
Zürich
Kirchenordnung (neu ab 1.1.2010):
"C. Gottesdienst im Kirchenjahr
Art. 52. 1 Die Gestaltung der Gottesdienste richtet sich nach dem Kirchenjahr und
den kirchlichen Feiertagen.
2 Kirchliche Feiertage sind erster und zweiter Weihnachtstag, Neujahrstag, Palmsonntag,
Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Auffahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag (dritter Sonntag im September), Reformationssonntag (erster Sonntag im November), Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr).
3 Während des ganzen Kirchenjahres, insbesondere in der ökumenischen Schöpfungszeit,
wird schöpfungstheologischen Themen gebührend Raum gegeben."
|