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Kirchliche Regelungen

Zürich

Kirchenordnung (neu ab 1.1.2010):

"C. Gottesdienst im Kirchenjahr
Art. 52. 1 Die Gestaltung der Gottesdienste richtet sich nach dem Kirchenjahr und
den kirchlichen Feiertagen.
2 Kirchliche Feiertage sind erster und zweiter Weihnachtstag, Neujahrstag, Palmsonntag,
Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Auffahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag (dritter Sonntag im September), Reformationssonntag (erster Sonntag im November), Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr).
3 Während des ganzen Kirchenjahres, insbesondere in der ökumenischen Schöpfungszeit,
wird schöpfungstheologischen Themen gebührend Raum gegeben."




Nürensdorf-Breite ZH
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Laufen-Uhwiesen
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Andreas-Kirche ZH-Sihlfeld
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