Lockerungen der Ruhetags-Beschränkungen
Kommentar ZH-Kirche 2000
Weiteres zur Ruhetagsgesetzgebung bei "Sonntag".
Verschärfungen
"Sonntags-Initiative": Für vier autofreien Sonntage pro Jahr (nicht unbedingt Bettag) (eingereicht 1998): Hauptargument ist "gesteigerte Lebensfreude" mit Riesenfesten in autofreien Städten und auf Autobahnen; "lifestyle-Initiative" (Originalzitat!) - statt Einkehr und Stille. - Der Gegenvorschlag, stattdessen den Bettag autofrei zu machen, kam aus dem Nationalrat.
Der Ständerat lehnt die "Sonntags-Initiative" ab, seine Verkehrskommission stimmt aber dem Gegenvorschlag zu (Bettag und ein anderer Sonntag, 5-22 h), - der aber am 3.12.01 vom Ständerat ebenfalls abgelehnt wird (NZZ vom 4.12.01).
Am 20.8.02 stimmt die Verkehrskommission des Ständerates knapp für einen autofreien Sonntag pro Jahr, den der Bundesrat auswählen soll; nicht notwendig der Bettag, Fahrverbot nur von 8 - 20 Uhr, Versuchsphase von vier Jahren (lt. NZZ vom 21.8.02).
Am 18.5.2003 wurde das Ganze vom Volk abgelehnt! - Damit bleibt es beim touristen- und autofreundlichen Bettag.
Dazu Weiteres:
upi-institut.de
Deutsche Umwelt-Aktivisten freuten sich über ein angekündigtes Autoverbot am Schweizer Bettag - zu früh:
"Auch in der Schweiz tut sich Interessantes: An zwei Sonntagen im Jahr soll in Zukunft der private Motorfahrzeugverkehr ruhen. Dafür hat sich mit 8 zu 4 Stimmen die Verkehrskommission des Ständerates am 26.5.2000 ausgesprochen. Am Buß- und Bettag [sic] und an einem vom Bundesrat noch festzulegenden weiteren Sonntag soll in Zukunft jedes Jahr von 5 Uhr bis 22 Uhr ein allgemeines Kfz-Fahrverbot in der gesamten Schweiz gelten."
Kantonsrat ZH:
Eine Anfrage betr. autofreien Bettag im Bodenseeraum wird 1997 in der Sache zustimmend beantwortet, aber in die Verantwortung des einzelnen Bürgers verwiesen; keine Verordnung diesbezüglich.