D.Herrliberger: Trauerzug ZH 1752
Vor 1611 war es Aufgabe der Zunftmeister, Abdankungen vorzunehmen; dann gab es einen Ratsbeschluss, dass sie von den Pfarrern der Wohnsitz-Kirchgemeinde durchzuführen seien. Davon aber wurden die Pfarrer bereits im 17. Jhd. wieder befreit; die Aufgabe wurde Diakonen und Pfarrhelfern übertragen - womit sich wieder mancherlei Missbräuche einschlichen.
Sehr ausführlich - und bebildert - berichtet David Herrliberger von den Sterbe- und Begräbnisbräuchen im Zürich von 1752:
Der Sarg wird vom Trauerhaus zum Friedhof gebracht und beerdigt. Danach geht die Trauergemeinde in die Kirche und hört die Leichenpredigt des Diakons. Nach dem Segen begeben sich die Angehörigen nochmals zum Grab. Anschliessend trifft man sich im Sterbehaus.
Immer neuen Anlass zu einschränkenden Mandaten gab die Sitte der Totenmähler / Leidmähler, die zu Prunkerei und Verschwendung verführten. - Die Kosten einer Abdankung waren ohnehin enorm: überliefert sind z.B. 90 Gulden (ohne Leidmahl): der Jahreslohn eines Arbeiters!
Aufklärung
Mit den Säkularisierungs-Tendenzen der Aufklärung wurden die Friedhöfe - vor allem aus hygienischen Gründen - vor die Städte verlegt: 1770 beschloss der Zürcher Rat, dass nicht mehr in den Kirchen bestattet werden dürfe. - Bis dahin hatten dort die Patrizier-Familien ihre Grüfte, z.B. im Chor der Predigerkirche.
1782 wurde z.B. der Friedhof von St.Peter zur St.Anna-Kapelle verlegt, weshalb auch J.C.Lavater umgebettet werden musste.
St-Anna-Friedhof, bis 1840; hier war auch J.C.Lavaters Grab!
Die Leichenreden gaben ebenfalls immer wieder Anlass zu Klage und Restriktion: zu viel - heuchlerisch-lächerliches - Lobreden zulasten der evangelischen Verkündigung. - In manchen Kantonen übertrug man sie gar den Lehrern. - In anderen verbot man alle Personalien und begrenzte die Predigtdauer - meist mit geringem Erfolg.
Auch das Leichengebet war nicht nur in Zürich umstritten:
"Wir danken dir, Gott, dass du dieses unser Mitglied der Trübseligkeit dieses zeitlichen Lebens entledigt und durch Christus deines ewigen und himmlischen Reiches teilhaftig gemacht hast".
Es wurde samt den Leichenpredigten 1770 abgeschafft.
Im Kanton Bern und der Waadt waren im 18. Jhd. Pfarrer überhaupt nicht an Abdankungen beteiligt; es gab weder Predigt noch Glockengeläut. - Nur die Namen der Verstorbenen wurden im Sonntags-Gottesdienst genannt.
Aber dieser Rigorismus liess sich gegenüber der Volksfrömmigkeit kaum durchsetzen und schürte die konfessionellen Spannungen.