Taufpraxis in Zürich - nach der Reformation:
Ab 1523 taufte man mit deutscher Formel (aber noch den alten Riten), im folgenden Jahr bereits ohne Anhauchen, Exorzismus, Salz, Chrisam (Salböl), Kerze etc., - und ohne Weihwasser. -
Nur dreimaliges Begiessen und Segenswort.
Der Pfarrer nimmt den Täufling - der von der Hebamme gereicht wird - dazu auf den Arm, übergibt ihn nach der Taufe an die Patin (1561). -
Ab 1768 wird der Täufling von der Patin über die Taufe gehalten.
Erst ab 1598 wird ausschliesslich im Hauptgottesdienst getauft: Die Taufe wird als Bekenntnis der Gemeinde verstanden - und als Tauferinnerung für alle Anwesenden!
Eine Beurkundung ist nicht zwingend, lediglich als Erinnerung gedacht.
Auch daher - meist am Schluss des Gottesdienstes, mit Verlesung des Glaubensbekenntnisses.
Frauen- (Hebammen~)Taufe und Nottaufe wurden vehement abgelehnt, die Taufe strikt an die Amtspersonen gebunden.
(s. bei "Wer").
Vgl. auch den Taufstein von 1894 in der Kirche ZH-Enge.