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Taufzettel und Bekenntnisse

Taufzettel, Langnau 1839

"Taufzettel" - Erinnerungsblatt zum "Einbind" - der Gotte an den Täufling; Langnau 1839 - (s. bei "Bräuche").

Die Rolle des "Bekenntnisses":
(Alle grosskirchlichen und einige freikirchliche Bekenntnisse sind als Texte bei "confessio.de" zugänglich! - Es lohnt sich!)

In den deutschen Kirchen ist es undenkbar, ohne vorangegangenes gemeinsam gesprochenes Glaubensbekenntnis (meist das "apostolische") zu taufen - obwohl die meisten "Normalchristen" es wohl nicht mehr verstehen!

In der reformierten Zürcher Kirche war das Bekenntnis bis ins 19. Jhd. jeweils verlesen worden; dann verschwand es im Zusammenhang mit dem Streit um das Apostolische Glaubensbekenntnis: die Taufe sei vom Bekenntniszwang zu lösen, hiess es.

1905 verlangte der Regierungsrat (die Kantonsregierung) gar, dass in der damals neuen Kirchenordnung die Taufe fakultativ sei - also nicht die Kirchen-Mitgliedschaft begründe! (Was in der Tat bis heute so geblieben ist).

Seit einiger Zeit bemüht man sich aber wieder um ein verbindliches (?) Bekenntnis des Glaubens - wobei dies der reformierten Tradition eigentlich widerspricht (die Kirchenordnung ist das "Bekenntnis").

Nach wie vor wird sozusagen immer ohne ausdrücklich gesprochenes Glaubensbekenntnis getauft; - umso wichtiger ist das ausführliche und in die Tiefe gehende Taufgespräch, mit Eltern und Paten, - wie auch die Predigt, die auf die Taufe eingeht, sie "erklärt" und der Gemeinde ein nachdenkendes Taufgedächtnis erleichtert!




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