Wie: Hinterher
Erinnerungs-"Taufzettel" des "Taufzeugen" an das "Taufkind" (Horgen ZH 1827) - offensichtlich eine "bereinigte" Kopie des Herrliberger-Stichs von der Taufe in ZH-St.Peter
Photo- und Film-Aufnahmen sind während des Gottesdienstes nicht erlaubt,
(KiO neu ab 1.1.2010: "Art. 43. Private Bild- und Tonaufnahmen während des Gottesdienstes sind nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Pfarrerin oder der Pfarrer."),
aber vorher oder nachher ohne weiteres möglich.
Nach der Taufe bekommen die Eltern eine Taufurkunde (zur Erinnerung, nicht juristisch gemeint!) und evtl. ein Buchgeschenk für den Täufling.
An manchen Orten erhalten auch die Paten eine Urkunde, die sie an die Taufe dieses Patenkindes erinnern soll.
Und wenn es mit den Paten später "schiefgeht"?
s. "Paten" - "Auflösung / Ablösung des Patenverhältnisses" - und dazu einen Liturgie-Vorschlag.
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