Der Pfarrer /die Pfarrerin (Ordinierte, "rite vocati/ae"):

So in allen Grosskirchen, um Schwärmerei und Subjektivismus zu unterbinden.

Prinzipiell kann aber jeder Christ / jede Christin taufen; für Reformierte ist dies "Zeichen" allerdings nicht heilsnotwendig; es begründet nicht einmal die Kirchenmitgliedschaft. Daher ist auch eine Beurkundung nicht zwingend.

Kirchenordnung ZH (von 1967):

"3. Mitgliedschaft
Grundsatz
Art. 7. Als Glied der Landeskirche wird jeder evangelische Einwohner des Kantons betrachtet, der die in der Kirchenordnung umschriebenen kirchlichen Erfordernisse erfüllt und nicht ausdrücklich seinen Austritt oder seine Nichtzugehörigkeit erklärt hat (Kirchengesetz § 8).

Taufe
Art. 8. Die Taufe gilt als Zeichen der Zugehörigkeit zur Gemeinde Jesu Christi.

Evangelische Einwohner
Art. 9. Die kirchlichen Erfordernisse als Glied der Landeskirche erfüllt ohne weiteres, wer als Kind eines Gliedes einer auf dem Boden reformatorischen Glaubens- und Schriftverständnisses stehenden Kirche in diesem Glauben auferzogen wird oder wer sonst den in dieser Kirchenordnung vorgesehenen Unterricht besucht hat und konfirmiert worden ist."

In der Neufassung , gültig ab 1.1.2010, heisst der Zusammenhang sehr anders, die Taufe oder Konfirmation sind Zeichen der Mitgliedschaft - "in der Regel":

"4. Abschnitt: Mitgliedschaft
Art. 24. 1 Mitglied der Landeskirche ist jede Person mit Wohnsitz im Kanton Zürich, die
a. das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat und deren Eltern der Landeskirche angehören,
b. das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat und deren Eltern dies so bestimmen, ohne selber der Landeskirche anzugehören,
c. als Mitglied der Landeskirche nach Vollendung des 16. Altersjahres nicht ausdrücklich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit erklärt hat.
2 Mitglied der Landeskirche wird jede Person, die
a. als Mitglied einer auf dem Boden reformatorischen Glaubens- und Schriftverständnisses
stehenden Kirche Wohnsitz im Kanton Zürich begründet,
b. nicht Mitglied der Landeskirche ist und durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer der Landeskirche konfirmiert wird,
c. nach Vollendung des 16. Altersjahres auf Grund ihrer Erklärung in die Landeskirche aufgenommen wird.
3 Wer Mitglied der Landeskirche ist, ist zugleich Mitglied der Kirchgemeinde am Wohnsitz.

Art. 25
...
3 Aufgenommene, die noch nicht getauft sind, empfangen als Zeichen ihrer Zugehörigkeit
zur Gemeinde Jesu Christi in der Regel die Taufe."


Das hat Auswirkungen bis dahin, dass reformierte Spitaltaufen* sehr viel seltener sind als lutherische oder gar katholische ...

*Neusterdings werden Spitaltaufen in USA wieder vermehrt angeboten - auch Ganz-Taufen - und vor allem für schwerkranke Erwachsene: damit überhaupt noch getauft wird - (speedy service! - vgl. die "Totenbett-Taufe" in "Geschichte").

Im Notfall kann / darf / soll jeder Christ /jede Christin taufen:
Lutherischer und katholischer Grundsatz, da das Sakrament der Taufe heilsnotwendig (Anleitung dazu in jedem Gesangbuch) und begründend für Kirchenmitgliedschaft ist.
 
Das wird von Reformierten abgelehnt!(s.o.) - Trotzdem wurde die "Nottaufe" bis ins 20. Jhd. immer wieder geübt.

Und die Orthodoxen? - S. bei "Konfessionen".