Das Wort "Pate":
(Doppeldeutig, es wird für Patenkind und Pate/Patin gebraucht).
Etymologisch: "pater spiritualis" = geistlicher Vater;
Lateinische Namen:
"levantes" (Hebende);
"sponsores" (die das Gelübde stellvertretend Ablegenden (!));
"patrini / matrinae";
"compatres, commatres" (geistliche Väter / Mütter)
Altdeutsch: Gevatter (= "compater")
Neudeutsch: Patenonkel/~tante (was den Sinn eher verdunkelt und verwässert; Verschiebung ins Quasi-Verwandtschaftliche).
Englisch: godfather; von daher: Gotte / Götti bzw. Gottechind -
also: geistliche Eltern (die für die religiöse Erziehung mitverantwortlich sind); - leider als Mafia-"Paten" bekannter.
Ursprünglicher Sinn des Patenamtes:
1) "geistliche Eltern":
Mitverantwortlich für das religiös-sittliche Heranwachsen des Täuflings; Berater in persönlichen Lebensentscheidungen; Vertrauenspersonen; - zugrunde liegt die ur-christliche Einsicht: Christ kann man nicht für sich allein sein; - aus der Taufe wird man "gehoben" ("hebe" mundartl. = festhalten)!
Die Paten bekennen sich stellvertretend für den Täufling zum christlichen Glauben (der immer konfessionell geprägt ist; "ökumenische" Taufen kann es nicht geben, so wenig es echte Zwitter gibt).
2) soziale Sicherung:
Im Todesfall der Eltern, bei der Ausbildung (z.B. Patenkind als Lehrling im Betrieb des Paten), als Vormund; früher bei Müttersterblichkeit, Wiederverheiratung des Vaters, Erbbenachteiligung wichtig (Verdingkinder !); - heute sozialrechtlich anders abgesichert.
Wenn die Taufpaten auch soziale Verantwortung (Sorgerecht etc.) bekommen sollen, muss das gesondert und rechtsverbindlich festgelegt werden!
3) Tauf-Zeugen:
Besonders im reformierten Bereich betont, in Taufregister und Taufschein beurkundet; evtl. Paten-Urkunde.
Taufe ohne Paten?
In früheren Zeiten war das undenkbar, weil der (reichere) Pate soziale Sicherung bedeutete; die Patenbitte durfte nicht abgelehnt werden, die Patengabe nicht zu gering ausfallen. -
Damit ergab sich für Arme die Schwierigkeit, bei steigender Kinderzahl noch Paten zu finden; Folge: Massenpatenschaften von Pfarrern, Repräsentanten und Reichen (s.unten). - Das galt entsprechend und verschärft für ledige Mütter! (Hebammen und Pfarrer als Paten).
Weitere Folge: möglichst viele Paten für den Täufling; von staatswegen schon im 16. Jhd. eingeschränkt (es gab bis zu 16 Paten für ein Kind!).
Im Züribiet ist ein Paten-Paar ("geistliche Eltern") üblich, in Deutschland gibt es z.T. noch 4 - 6 Paten (s. auch bei "Namen").
Christliche Taufe ohne Paten - oder mit a-theistischen - ist in der Tat sinnwidrig.