Dass die kirchlichen "Insider" mit der Konfirmation als bürgerlichem "rite de passage" seit ihrer "Erfindung" im 16. Jhd. vor allem Probleme haben, die "Entschiedenen" sie überhaupt ablehnen - und die "Kirchenfernen" an ihr als möglichst "feierlicher" Austritts-, Mannbarkeits-, Mode- und Familien-Veranstaltung, wo nicht gar Geschenk-Orgie zäh festhalten, - das ruft geradezu nach einer genaueren Beschäftigung mit dem Gegenstand.
Ab Pfingsten frühestens sollen im Kanton Zürich gemäss der Kirchenordnung (geändert mit Synodenbeschluss vom 26.9.1989) Konfirmationen stattfinden: d.h. gegen Ende der obligatorischen Schulpflicht, also mit dem Erreichen der "Mannbarkeit".
Aber es gibt nach wie vor einige Gemeinden, die sich dem standhaft-konservativ widersetzen und am althergebrachten Termin vor Ostern konfirmieren, z.B. an Palmsonntag (so u.a. Birmensdorf, Bülach, Neftenbach und Wiesendangen), teilweise mit dem Hinweis, dass die nun "vollgültigen Mitglieder der Kirchgemeinde" ihr Stimm- und Wahlrecht doch erst mit Vollendung des 18. Altersjahres erwerben.
Nicht nur Basel-Land ist da (ab 1.1. 2001) "fortschrittlicher":
"Damit reiht sich die Baselbieter reformierte Kirche in die Mehrheit der evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz ein, in denen bereits das Alter 16 für das aktive Wahlrecht gilt. In den Kantonen Aargau, Neuchâtel, Obwalden, Tessin und Uri, und neu eben Baselland können sich 16-Jährige auch in kirchliche Behörden wählen lassen."
(Linksammlung unten; die Auswahl ist willkürlich. Fast alle Kirchgemeinden haben inzwischen ihren Web-Auftritt, der jeweils auch zu Konfirmandenunterricht und Konfirmation Auskunft gibt).
Der Ausgang der Kirchengesetz-Abstimmung vom November 2003 hat in Zürich all solches wieder gründlich zunichte gemacht.
Ob angesichts dieser Aporien ein "Blick über die Zäune" hilft?