Zwingli selbst hat (im 18. Artikel der Auslegung der Schlussreden von 1523) zum Thema folgendes geäussert:
Er anerkennt das Motiv, dass die Kinder ihren bei der Taufe von den Eltern stellvertretend bekannten Glauben nun, nach Unterweisung und "bei Verstand", selbst bekennen sollen, - lehnt aber wie Luther ein sakramentales Handeln ab. -
Immerhin: "Ich wollte, dass dieser Brauch der Belehrung heutzutage wieder allgemein eingeführt würde, nämlich, dass man die Kinder, da sie so jung getauft werden, dann, wenn sie das Wort Gottes verstehen können, zu unterrichten begönne, sonst hätten sie einen grossen und schweren Nachteil, wenn sie nicht nach der Taufe im Wort Gottes ebenso gut unterrichtet würden wie die Kinder in früheren Zeiten vor der Taufe unterrichtet wurden..." (Finsler / Köhler / Rüegg 204).
Solche Kinderpredigt bzw. Katechismus-Belehrung wurde von ihm auch zweimal jährlich, zu Ostern und um Weihnachten, eingeführt; jedoch fehlte ein formeller Abschluss.
Calvin schlug 1536 (also etwas eher als Bucer) anstelle der Firmung eine Lehrbefragung der Zehnjährigen vor, die dann in Genf vor den Abendmahlssonntagen vierteljährlich vor versammelter Gemeinde praktiziert wurde. - Durch "Vorstellung" und Bekenntnis waren die Kinder damit in die Abendmahlsgemeinde eingegliedert. Auf die Taufe wurde im Formular kein Bezug genommen.
(Ausführliche Bio- und Bibliographie - wie auch für alle anderen Personen - im "Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon")
1666 nahm der Pietismus mit Philipp Jakob Spener das Problem auf, dass über der formalen Kirchen-Mitgliedschaft durch die Säuglingstaufe die persönliche Entscheidung, das eigene Bekenntnis zu Christus, zu kurz zu kommen drohte.
In den anglikanischen Kirchen gab es beide Strömungen: die strikt reformatorische (Admissions-Unterricht mit feierlicher Aufnahme in die Gemeinde) - und die quasi-sakramentale Bestätigungs-Handlung der Taufe mit Handauflegung und Salbung.