D. Herrliberger, Abendmahl im Fraumünster Zürich; 1750

D. Herrliberger, Abendmahl im Fraumünster Zürich; 1750 (Zentralbibliothek ZH; in: G.Schmid, Landeskirche ZH)

1628 legte die Prädikantenordnung fest, dass die Pfarrer vor allem vor den hohen Festen junge Leute und Gesinde, die von den Eltern und Dienstherren nicht genügend über das Abendmahl unterrichtet worden seien, gründlich darin zu instruieren hätten.

Es gibt also einen eigentlichen "Admissions"-Unterricht, "Kinder-Bricht" genannt.

Er wird mit einer Prüfung abgeschlossen, was im alten Dialekt-Wort "bhöre" für "konfirmieren" nachklingt.

(Weiteres dazu in den Kapiteln "Brauchtum", "Unterricht", "Liturgie", "Theologie").

In der Prädikantenordnung von 1803 heisst es dann: "Wird die letzte Lehrprüfung oder die Feierlichkeit der Admission selbst in die Kirche verlegt..." - womit die "Konfirmation" in der Zürcher Kirche eingeführt war, - als Zulassungsfeier zum Abendmahl; zugleich war damit die Vollmitgliedschaft in der Gemeinde gegeben.

Schon 1752 hatte Antistes (= Vorsteher der Zürcher Kirche) Johann Konrad Wirz in Anlehnung an Spener gefordert, dass "das Gelernte aus dem Kopf in das Herz komme", und sich für eine Einführung der Konfirmation nach Speners Vorbild ausgesprochen.

Pfarrer Gessner in Dübendorf hielt daraufhin 1760 als erster öffentliche Konfirmationsfeiern in der Kirche ab.


Allgemeine Einführung
1797 endlich richtete die Pfarrerschaft die Bitte an die kirchlichen Behörden, die Konfirmation im ganzen Kanton einzuführen; aber erst 1846 war dieser Prozess abgeschlossen.

Bereits 1834 jedoch nannte das staatliche Gesetz über den Religionsunterricht als Abschluss des Unterrichts (und der Schulpflicht) die "Konfirmation", die in der Regel einmal jährlich - auf Ostern, also zum Schuljahrsende - zu erfolgen habe. Die Jugend solle mindestens sechzehnjährig sein; nach dem achtzehnten Altersjahr allerdings dürfe die Konfirmation niemandem verweigert werden. (Weiteres unter "Regelungen").

Die Liturgie von 1855 brachte erstmals ein allgemeines Formular zur Gestaltung des Konfirmations-Gottesdienstes.