Kirchenordnung & Photo-Verbot
Zürcher Landeskirche
Die wichtigsten Artikel aus der Kirchenordnung von 1967 bei "Themen/Konfirmation";
in der ab 1.1.2010 geltenden Neufassung gibt es nur noch den kurzen Art. 56, der Näheres offenlässt.
Das "Photographier-Verbot" ist neu in Art. 43 definiert - und ebenfalls toleranter gefasst.
Zum Problem "Kirchliche Handlungen an Nichtmitgliedern" hat der Kirchenrat im Sommer 2007 eine Handreichung herausgegeben, die beim Kirchlichen Informationsdienst bestellt werden kann und die auch im Webauftritt zu finden sein wird.
|