Trauung auf dem Land als Mode: früher besonders in der Fasnachtszeit;
Ursprünglich sonntags, ab 1620 dienstags und donnerstags; samstags erst ab 1900;
Die Brautleute knien vor dem Pfarrer;
Sie werden bis 1768 vom Pfarrer mit "Du" angesprochen, danach:
"Ihr, N., bekennt Ihr hier öffentlich, daß Ihr dem N. in ehelicher Treue zugethan seyn wollt, so sprechet Ja!" ... usw.;
War die Braut schwanger - dh. wenn sie zwischen zwei Hebammen zur Kirche gehen musste, gab es Sanktionen.
Die staatlichen Sittenmandate versuchten auch hier, mässigend auf Geschenke, Kleider-Moden und Gastmähler einzuwirken, - mit wenig Erfolg auch hier.
Spätere Zürcher Entwicklung:
Brautleute-Kurse mit Pfarrern, Ärzten, Hebammen etc.; Landeskirchliche Ehevermittlung, schliesslich Beratungsstellen, heute meist ökumenisch,
Zunehmend Mischehen und (wenige) "ökumenische Eheschließungen";
Kirchliche Trauung Geschiedener: erlaubt, aber "notvoll" (G.Schmid 1954).
Neusterdings immer mehr multikulturelle Eheschliessungen und - manchmal - "Rituale".
Gegenwart:
s. bei "Liturgie".