Welche(n) Namen darf das Paar nach der Eheschliessung führen? In der Schweiz, in Deutschland:
Schweizerisch:
Wegen der Gleichstellung von Mann und Frau sind ab 1.1.2013 als Ehename nur noch Mannes-Name, Frauen-Name bzw. die Namens-Kombination mit Bindestrich erlaubt ("Allianzname", nur noch mit Bindestrich: Mann-Frau, Frau-Mann; nicht jedoch Tripel-Namen); für ein Kind ist kein Doppelname möglich, es trägt entweder den Vater- oder den Mutter-Namen.
Genaue Auskünfte rechtzeitig einholen beim zuständigen Zivilstandamt, z.B.
stadt-zuerich.ch.
(Die meisten politischen Gemeinden haben inzwischen eine Website mit Link zum Zivilstandsamt, meist mit genauen Hinweisen zum Namensrecht).
Deutsch:
Als offizieller Ehe-Name ist entweder der Mannes-Name oder der Frauen-Name zu wählen; Doppelname ist nicht zugelassen (entgegen der verbreiteten Übung von Frauen - auch des öffentlichen Lebens, - einen Bindestrich-Namen zu führen!).
Möglich ist dagegen, keinen gemeinsamen Ehe-Namen zu bestimmen. - Für ein Kind muss wieder neu entschieden werden, welchen Namen es übernimmt; Doppelname ist wie in der Schweiz nicht möglich.