Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem nach dem ernsthaften, verschwiegenen "Einander-Versprechen" die kirchliche bzw. öffentliche Trauung stattfindet - nur in einem winzigen Ausschnitt historisch betrachtet (Kinder-Hochzeiten anderer Kulturen und Epochen sind z.B. nicht mit erfasst):

Seit der Reformationszeit:
Möglichst bald nach der Verlobung (s. "Geschichte").

Seit Einführung der Zivilstandsgesetzgebung (Ende 19. Jhd.):
Möglichst unmittelbar anschliessend an die Ziviltrauung, allenfalls am nächsten Tag, weil der "eigentlich" gültige Eheschluss in der Kirche geschehe; - daher bieten manche Zivilstandsämter auch samstags Trauungen an (s.u.)!

Kriegshochzeit 1941

Bzw. weil man nicht weiss, was der morgige Tag bringt - (z.B. 1941 in Deutschland).

Seit Ende 20. Jhd.:
Oft längere Zeit nach der standesamtlichen Trauung; wenn die Gäste Zeit haben, das Wetter gut ist, bzw. genügend gespart ist (s. Bild);

Hochzeits-Autos

In Deutschland ist übrigens seit dem 1.1.2009 die Ziviltrauung vor der kirchlichen nicht mehr zwingend! Man kann also wieder - wie im Mittelalter - "nur" kirchlich heiraten, ohne nachher vor dem Gesetz verheiratet zu sein, ... eine wackelige Angelegenheit. Bisher bleiben die meisten Paare offenbar auch bei der alten Abfolge: Erst Standesamt, dann Kirche.

Die kirchliche Trauung findet also meist am Samstag-Mittag statt, so dass man weiterfeiern kann bis in den Sonntag-Morgen.

Auch mit dem mitternächtlichen Aufbruch des Brautpaars in die Flitterwochen - oder ins Brautgemach - wird es nicht mehr so genau genommen.

Traditionell gesonnene Kirchgemeinden / PfarrerInnen, denen das Kirchenjahr etwas bedeutet, führen keine Trauungen vor hohen Feiertagen und in der Passionszeit - besonders der Woche vor Ostern, der Karwoche - durch.

- Also langfristig planen und sich rechtzeitig erkundigen!

(s. auch bei "Liturgie").