Zuerst - wenn der erste Schock überwunden ist:
(und der/die Verstorbene zu hause gestorben ist - sonst werden die ersten Vorkehrungen vom Spital bzw. Altersheim getroffen, das auch erste Hilfestellung bietet):
Einen Arzt benachrichtigen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt.
Dann ist das Zivilstandsamt des Wohnortes zu informieren (Nottelephon bzw. Website): dort müssen die nächsten Angehörigen am nächsten Werktag persönlich den Tod melden, mit Familienbüchlein bzw. sonstigen Personalpapieren. - Dort werden sie auch umfassend beraten, was weiter zu entscheiden und zu organisieren ist. Auch der Kontakt mit der evtl. gewünschten Pfarrperson wird dort vermittelt.
Sind Letztwillige Verfügungen des/der Verstorbenen bezüglich Bestattungsart und -Form vorhanden? Sie müssten berücksichtigt werden.
Eine Pfarrperson ist zu benachrichtigen, mit der ein Termin für das Trauergespräch vereinbart wird - bei den Angehörigen zuhaus oder in einem Büro.
(Über die örtlichen Regelungen - Amtswoche, Pfarrbezirk - weiss das Zivilstandsamt bescheid. Meist ist auch die Pfarrperson des Vertrauens, die Kontakt mit dem/der Verstorbenen hatte, wählbar).