Auf dem Zivilstandsamt ist die Art der gewünschten Bestattung anzugeben:
Erdbestattung (mit oder ohne Feier in der Kirche / Abdankungshalle; mit oder ohne Pfarrperson);
Kremation (mit Feier im Krematorium bzw. später, anlässlich der Beisetzung der Urne, in der Kirche /Abdankungshalle, oder als Trauerfeier vor der Kremation).
Andere Bestattungsformen - nur nach Kremation möglich:
Verbleib der Urne bei den Angehörigen, Ausstreuen der Asche, Beisetzung unter einem Baum, in einem See, im Meer etc.
Kirchliche Trauerfeier, obwohl die verstorbene Person nicht (mehr) der reformierten Kirche angehört hat:
Hier ist genau zu klären, welche Regelung in der betreffenden Kirchgemeinde besteht (evtl. Gebühren).