Otto Ubbelohde (Anf. 20. Jhd.), Jüdischer Friedhof (die Gräber wurden ursprünglich nicht gepflegt).
Bilder von jüdischen Friedhöfen - Zürich und Lengnau - bei "T-N, Friedhöfe".
Judentum:
"Das Leben endet mit dem Tod, was für den Juden selbstverständlich ist. Er versucht für ihn bereit zu sein. Der Tote bleibt zunächst unberührt. Die Anwesenden reißen ein Kleidungsstück ein, dann wird der Tote auf die Erde gebettet und ein Licht angezündet. Gekleidet wird er in ein leinernes Totenhemd, das die Braut ihrem Bräutigam zur Hochzeit geschenkt hat und das der Mann z. B. am Neujahrstag trägt.
Eine Feuerbestattung ist nicht erlaubt, auch darf die Beerdigung nicht am Sabbat sein.
Auf Schmuck am Grab wird verzichtet, zum Beweis, daß alle im Tode gleich sind.
Die Trauerzeit beginnt mit den sieben Trauertagen, die Trauernden tun keine Arbeit, sitzen auf niedrigen Schemeln und lesen in den Büchern (Hiob oder Jeremia). Erst am ersten Jahrestag des Todes wird der Grabstein gesetzt."
(aus einer Kurs-Arbeit in: "Berufskunde für Alten- u. Krankenpflege").
Otto Ubbelohde (Anf. 20. Jhd.), Jüdischer Friedhof (die Gräber wurden ursprünglich nicht gepflegt).
Bilder von jüdischen Friedhöfen - Zürich und Lengnau - bei "T-N, Friedhöfe".
Bestattungs-Ordnung einer liberalen Gemeinde in München; Urnenbeisetzung und Beerdigung nichtjüdischer Ehepartner sind dort möglich.
Islam:
Der Islam kennt sehr detaillierte Bestattungsregeln; in der Schweiz gibt es einen "Islamischen Bestattungsdienst" , der alles übernimmt, was eine islamische Bestattung erfordert; mehr und mehr werden auch in der Schweiz "islamische Grabfelder" eingerichtet, die eine religiös geforderte Ausrichtung der Gräber (Gesicht nach Mekka) und unbegrenzte Verweildauer erlauben.