(Bemerkenswert, wie gleichzeitig und inhaltlich ähnlich in verschiedenen Kirchen neue Agenden-Entwürfe erarbeitet werden, - weil es durch die neue Bewertung von Sterben und Bestattung unabweisbar geworden ist)
Evang. Kirchen der (altpreußischen) Union (EKU):
Neuer Entwurf (2001):
der deutschschweizerischen Einführung und Ordnung sehr ähnlich, auf die er sich z.T. auch bezieht, allerdings mit Fürbitt-Formel für die verstorbene Person in Gebet und Bestattungs-Votum.
Daher kritische Stellungnahme der Lutheraner dazu:
"einseitig reformiert", "Luther kommt nicht vor" ...:
"Aus der reformierten Liturgie und der Liturgie der ev.-ref. Kirche [sic!] der Schweiz wird auf den Seiten 72, 136, 144, 164, 165, 166, 210, 212, 239, 262f.., 264, 276 u.ö. reichlich zitiert."
Außerdem herbe Kritik an "katholischen Symbolen und Ritualen, die undifferenziert von der evangelischen Seite übernommen werden".
Vereinigte Evang.-Lutherische Kirche (VELKD):
Leitlinien-Entwurf (6/2001), keine neue Agende:
auch zu kirchlicher Bestattung; mit Richtlinien zur Bestattung von Suizidanten und - recht restriktiv - von Ausgetretenen; in der theologischen Grundlegung (für den Autor) wenig spezifisch Lutherisches.