Kleidung & Sitten 1: Allgemein & Frauen
Zürcher Sittenmandate:
(s. auch bei "Regelungen", "Konfessionen" und "Liturgie")
Kirchgangs-Pflicht:
- Zwangsmittel (Kontrollen und Strafen) bis 1773
- Gründonnerstag seit 1768 Feiertag; später Karfreitag wichtiger;
- ausserdem "Vorbereitungs-Sonntag" vor Bettag.
Kleider-Reglement ("Hoffahrtserlass" schon im 14. Jhd., sehr detailliert bereits 1488, also vor Zwingli!, - dann erst wieder 1609, unter Androhung von Freiheitsstrafen; bis 1790 (!) immer wieder erneuert, verschärft, angepasst):
Allgemein:
Nüchterne, bescheidene Strenge; keine farbigen Stoffe; keine Verzierungen; kein Schmuck - mit geringen Ausnahmen (Silber, schwarze Steine); das galt auch schon für Kinder (weniger streng für heiratsfähige Mädchen !); Abwehr fremder "Moden", besonders der französischen seit 1730.
(Für Standespersonen wie die abgebildete Hebamme beim Taufgang im 18. Jhd. galten nicht ganz so strenge Einschränkungen).
Kirchentracht der Bürgersfrau im 18. Jhd.
|