Allgemein:
Nüchterne, bescheidene Strenge; keine farbigen Stoffe; keine Verzierungen; kein Schmuck - mit geringen Ausnahmen (Silber, schwarze Steine); das galt auch schon für Kinder (weniger streng für heiratsfähige Mädchen !); Abwehr fremder "Moden", besonders der französischen seit 1730.
(Für Standespersonen wie die abgebildete Hebamme beim Taufgang im 18. Jhd. galten nicht ganz so strenge Einschränkungen).