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Amtshandlungen

Taufen: Heute zusammen mit Gottesdienst-Läuten, in kath. und luth. Gegenden während des Tauf-Aktes separat mit dem Taufglöckchen.

Hochzeiten: z.B. 10 min. vor Beginn, mit mehreren Glocken, ebenso zum Auszug des Brautpaars.

Abdankungen: z.B. 1 h vorher "Zeichen"-Vorläuten 10 min., 1/2 h vorher Vorläuten 5 min.; 8 min. Läuten zu Beginn.

Bei "stiller Beerdigung": auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen kein Läuten, also keine öffentliche Bekanntmachung;

Früher (z.T. heute noch in kath. Gegenden):
unterschieden nach Kind, Jungfrau, erwachsener Person, männlich - weiblich (Glocken als Zeichengeber!).

Beerdigungs-Läuten gilt als "Öffentlichkeits-Zeichen", das jedem Beerdigungs-Fall zusteht, unabhängig von der Konfession. Es wird daher von der politischen Gemeinde veranlasst und bezahlt.

Speziell: "Scheid"-Glocke am Freitag 13.00 h / 15.00 h zur Sterbestunde Jesu.




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