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Kirchlich

Bestimmungen:

Kirchenordnung (ref.) (1967, entsprechend in der Neufassung vom 1.1.2010):
"Öffentlichkeit des Gottesdienstes
Art. 49. Alle Gottesdienste sind öffentlich. Das Geläute ist dafür Zeichen und Sinnbild. Die Kirchenpflege erlässt eine Läuteordnung oder entsprechende Weisungen."

Der Kirchenrat der Zürcher Landeskirche hat eine vermittelnde "Handreichung zum Glockenproblem" an die Kirchgemeinden verschickt, in der u.a. mit Vorschlägen zu Schallabdichtungen, verschobenem Frühläuten oder nächtlichem Uhrschlag-Abstellen auf die Bedürfnisse der lärmgeplagten Mitmenschen eingegangen werden soll.

Umfrage-Ergebnis aus ZH-Balgrist vom 7.5.06:

Nach zwei Klagen aus der Nachbarschaft wegen störendem Geläut bzw. Uhrschlag befragte die reformierte Kirchgemeinde ihre Mitglieder. Von 1102 Fragebogen kam 323 zurück. 94 % fanden das Geläut angenehm und nicht störend, 88 % stören sich nicht am Uhrschlag. Aber 19 Personen fanden die Geläut-Zeiten störend, und 39 Personen den Uhrschlag.

Deshalb prüft die Kirchenpflege jetzt, wie mit baulichen Massnahmen der Glockenklang gemildert und angenehmer gemacht werden könne.

(NZZ vom 8.5.06)

Zusammenstellung von Konflikten im Kanton Zürich lt. Kirchenbote 18.10.02:

Insgesamt 26 Beschwerden seit 1994 erfasst,
davon bis 2000: 7 (wegen Geläut; allen stattgegeben bzw. entgegengekommen);

2001: 6 (wegen Geläut; teils abgelehnt, teils Entgegenkommen, teils nur Reduzierung des Uhrschlags);

2002: 13, davon:
8 Einsprachen gegen Früh-Geläut; 6x verschoben, 2x abgelehnt, 1x ohne Einsprache verschoben;
2 Einsprachen gegen nächtlichen Stundenschlag; stattgegeben, dann auf Begehren der Bevölkerung wieder eingeführt bzw. Neu-Überprüfung.

Tendenz: Kirchgemeinden bzw. politische Gemeinden geben nach, Bevölkerung will bisherige Regelung, teils mit extremem Frühgeläut (Maschwanden 4.45 h !).

Regelung jeweils in den Lärmschutzverordnungen der politischen Gemeinden (s. bei "Staatlich-politisch"); Läuteordnung z.T. von Kirchenpflegen angepasst; z.T. aber auch Lärmschutzverordnung der traditionellen Läuteordnung angepasst und mit erklärenden Zusätzen versehen (Maschwanden).

Als ein Beispiel sei hier der besonders hartnäckige Streit in Gossau ZH erwähnt, bei dem es nur noch um den nächtlichen Uhrschlag geht und der seit vielen Jahren die Behörden und Gerichte beschäftigt. - Vgl. auch bei "Schweiz".

Seit dem 10.2.2010 ist er endgültig durch das Bundesgericht entschieden: Für den Stundenschlag und gegen den Kläger. Hier nochmal die ganze Geschichte:

RNA/sda/kipa 16.2.10

"Der Anwohner einer 50 Meter vom Kirchturm entfernten Liegenschaft hatte bereits früher vom Gemeinderat gefordert, dass die Nachtruhe einzuhalten sei und zwischen 21.45 Uhr und 6.00 Uhr auf die Stunden- und Viertelstundenschläge verzichtet werde. Das Geläut übersteige den zulässigen Grenzwert von 60 Dezibel. Die Eingabe wurde abgewiesen und gelangte vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses kam im Mai 2009 zum Schluss, dass die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten seien, auf Sanierungsmassnahmen aber verzichtet werden dürfe. Es seien nur wenige Personen betroffen und der nächtliche Zeitschlag sei allgemein akzeptiert. An der Beibehaltung dieser Tradition bestehe ein öffentliches Interesse.
Der Anwohner zog weiter ans Bundesgericht in Lausanne, das seine Beschwerde nun ebenfalls abgewiesen hat. Die lärmrechtlichen Sanierungserleichterungen seien rechtens."

Aber die "IG Stiller" gibt nicht auf und geht nach Strassburg vor den Europäischen Gerichtshof, um Menschenrechtsverletzung einzuklagen.

Und nach wie vor gibt es - vor allem im Zürcher Oberland - Versuche von Neuzuzügern, den nächtlichen Uhrschlag und oft auch das Morgen- und Abendläuten, zumindest an Wochenenden, einschränken oder verbieten zu lassen, allerdings mit immer weniger Erfolg, wie 2010 in Hittnau und Hinwil.

Auch Thalwil gibt nicht nach, wie die Meldung vom 15.10.2010 zeigt:

"Nächtlicher Glockenschlag in Thalwil bleibt
15.10.10 12:06

Von: ref.ch News/kipa
Die Kirchenpflege Thalwil will den nächtlichen Viertelstunden- und Stundenschlag der reformierten Kirche zwischen 22 und 7 Uhr nicht einstellen. Sie lehnte eine entsprechende Forderung einer Anwohnerin ab, meldet die Zürichsee-Zeitung am 15. Oktober.


«Aufgrund der sehr grossen Unterstützung aus der Bevölkerung sieht die Kirchenpflege keinen Anlass, an der heutigen Regelung etwas zu ändern», erklärt Diana Repak, Kommunikationsverantwortliche der Kirchenpflege, in einer schriftlichen Stellungnahme.

Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Blitzeinschlag in die reformierte Kirche. Weil die Kirchturmuhr Mitte Juli für zwei Tage stehengeblieben war, blieb während dieser Zeit auch der nächtliche Stundenschlag aus. Dies provozierte in Leserbriefspalten zahlreiche Reaktionen - positive wie negative.

Der Entscheid, den nächtlichen Viertelstunden- und Stundenschlag nicht einzustellen, ist vor allem auf zahlreiche mündliche und schriftliche Reaktionen bei der reformierten Kirchenpflege zurückzuführen: «Alle haben ausnahmslos und eindringlich für die Beibehaltung des nächtlichen Glockenschlags plädiert», betont Kirchenpflegerin Repak. Zu erwähnen gelte es, dass sich viele Personen positiv äusserten, die in unmittelbarer Nähe der Kirche wohnen: «Auch unter ihnen leiden die einen oder anderen unter leichtem Schlaf, für sie ist jedoch der Glockenschlag in der Nacht ein Trost», sagt Repak."




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